Neue DS-GVO: Darauf kommt’s an.

Datenschutz: Die Schonfrist für Unternehmen läuft ab

Was so aufwendig klingt wie die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ (DS-GVO), hat es auch meistens in sich. So auch diese neue Gesetzgebung. Sie bringt strengere Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung in Unternehmen – z.B. für die Erfassung von Kundendaten auf der Website oder die Erhebung der eigenen Mitarbeiterdaten. Dazu gehören auch steigende Dokumentationspflichten und die Vorgabe, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen.

Wer ist betroffen?

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Für kleine Unternehmen können Ausnahmeregelungen gelten. In Kraft getreten ist die neue Gesetzgebung schon am 25.05.2016. Jetzt läuft auch die Schonfrist bis zur Umsetzung am 25.05.2018 ab. Es gilt also dringend, die neue DS-GVO anzugehen, denn bei Verstößen drohen saftige Bußgelder mit bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Was ist zu beachten? Für den schnellen Überblick haben wir hier ein kompaktes Info-PDF mit den fünf zentralen Änderungen zum Herunterladen zusammengestellt.

Und alle weiteren Informationen zur neuen DS-GVO sind detailreich auf dem Serviceportal der Europäischen Kommission beschrieben.